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E-Schrott Informationen und Verwertungswege

Unter E-Schrotten versteht man alle zu entsorgenden Elektro- und Elektronikgeräte, welche bei Privathaushalten und Firmen anfallen, sowie Produktionsabfälle der Elektronikindustrie. Aufgrund der hohen Rohstoffpreise – speziell für Metalle – enthält Altelektronik viele wertvolle Wertstoffe, die zurückgewonnen / recycelt werden können. Teilweise sind jedoch auch Schadstoffe enthalten, welche fachgerecht von zertifizierten Verwertungsunternehmen separiert und entsorgt werden müssen.

Edelmetallhaltige Elektronikbauteile

Als Edelmetall-Recycling Betrieb ist die ESG nur an bereits zerlegten und schadstoffentfrachteten, edelmetallhaltigen Elektronikbauteilen wie Platinen, Steckern, Chips, Prozessoren, Kontakten und Relais von Zerlegebetrieben sowie edelmetallhaltigen Produktionsabfällen von Elektronik-Herstellern interessiert. Mit diesen Edelmetallschrotten können Sie sich gerne jederzeit für einen Ankauf an uns wenden. Unsere Ankauf-Sortierkriterien samt Ankaufspreisen für edelmetallhaltige Elektronikbauteile finden Sie in unserer E-Schrott-Preisliste. Bitte beachten Sie jedoch dass das Recycling von elektronikschen Baugruppen ein Geschäft ist, dass sich nur über die Masse rechnet und das Zerlegen von Altgeräten aufgrund von enthaltenen Schadstoffen von Spezialbetrieben durchgeführt werden sollte.

Private Elektronikschrotte / -Geräte

Für das Recycling von unzerlegten E-Schrotten bzw. Haushaltselektronik können Privatpersonen ihre Altgeräte kostenfrei bei kommunalen Sammelstellen oder beim Kauf neuer Geräte beim jeweiligen Elektro-Händler abgeben. Die Adresse der regionalen Recyclinghöfe erfahren Sie auf Ihrem jeweiligen Gemeindeamt.

Gewerbliche und kommunale Elektronikschrotte

Mit größeren E-Schrott Mengen unzerlegter Geräte können Firmen oder Kommunen sich für eine ordnungsmäßige Verwertung an eine unserer zertifizierten Partnerfirmen wie z.B. CR-Recycling wenden.

E-Schrott Sorten / Gruppen

Früher unterteilte man Elektronikschrott grob in zwei Gruppen:

  • Weiße Ware: Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, ...
  • Braune Ware: Fernseher, Videorecorder, Hi-Fi-Anlagen, ...

Seit der Einführung der EU E-Schrott-Verordnung WEEE bzw. des Deutschen ElektroG im Jahre 2005 unterteilt man E-Schrott in folgende 5 Sammelgruppen:

  • Sammelgruppe 1 = Haushaltsgroßgeräte:
    Waschmaschinen, Trockner, Herde, Geschirrspüler, Mikrowellen, Elektroheizungen, Dunstabzugshauben, Ventilatoren, Heißgetränkeautomaten, Geldautomaten, Getränke- und Lebensmittelautomaten, ...
  • Sammelgruppe 2 = Kühlgeräte:
    Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, ...
  • Sammelgruppe 3 = Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik:
    Fernseher, Kassettenrecorder, Radios, CD-/DVD-Player, Videorecorder, Tastaturen, Kopierer, Monitore, Drucker, Laptops, Mobiltelefone, Taschenrechner, Faxgeräte, Videokameras, Computer, ...
  • Sammelgruppe 4 = Gasentladungslampen:
    Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Natrium- und Metalldampflampen, ...
  • Sammelgruppe 5 = Haushaltskleingeräte, Sport- und Freizeitgeräte, Spielzeug, elektrische und elektronische Werkzeuge:
    Staubsauger, Kaffeemaschinen, Toaster, Fritteusen, Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Rasenmäher, Mixer, Haartrockner, Bügeleisen, Rauchmelder, Thermostate, medizinische Geräte außer implantierte und infizierte Geräte, ...

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