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Goldbarren verkaufen
Aktuelle Preise im ESG Goldbarren Ankauf in Euro
1 g Goldbarren | 79,81 € | 50 g Goldbarren | 3.990,58 € |
5 g Goldbarren | 399,05 € | 100 g Goldbarren | 7.981,16 € |
10 g Goldbarren | 798,11 € | 250 g Goldbarren | 19.952,91 € |
20 g Goldbarren | 1.596,23 € | 500 g Goldbarren | 39.905,82 € |
1 oz Goldbarren | 2.482,14 € | 1000 g Goldbarren | 79.811,64 € |
Die angegebenen Goldbarren-Ankaufspreise vom 21.11.2024 sind die tatsächlichen ESG-Auszahlungsbeträge basierend auf dem aktuellen Goldkurs. Es werden keine Ankaufgebühren abgezogen. Wenn Sie zu diesen Preisen Ihre Goldbarren verkaufen möchten, ist ein handelsfähiger Zustand der Au-Barren vorausgesetzt.
Goldbarren Ankauf der ESG
Sie möchten Goldbarren verkaufen und das direkt an die ESG? Nicht nur Edelmetallhändler und Banken können Feingoldbarren an uns verkaufen, auch Privatpersonen können ihre Barren persönlich oder über unseren Postankaufservice bzw. per Werttransportabholung von der ESG ankaufen lassen.
Von Heraeus über Degussa bis hin zu Valcambi und Umicore – als etablierter Goldankäufer kaufen wir Goldbarren aller Hersteller und Prägeanstalten an. In unserem Edelmetallprüflabor überprüfen wir das auf jedem Barren eingeprägte Gewicht sowie den Goldgehalt und vergüten dann zum jeweiligen aktuellen ESG Gold-Ankaufspreis den Gegenwert Ihres Barrens. Egal, welche Barrenform – ob noch eingeschweißt oder nicht, spielt für uns keine Rolle. Als Edelmetallschmelze können wir angekaufte Goldbarren aus Altgold, die nicht mehr handelbar sind, einfach und ressourcenschonend zu neuen 99,99% reinen Au Anlagebarren oder Industrievorprodukten umschmelzen.
CombiBars oder Tafelbarren kaufen wir selbstverständlich ebenfalls an, egal ob noch komplette Tafeln oder einzelne abgetrennte Minigoldbarren.
Privat Gold verkaufen – das sollten Sie wissen
Sollten Sie privat Goldbarren verkaufen, müssen Sie für den Veräußerungsgewinn unter Umständen Einkommenssteuer zahlen. Ob Sie steuerpflichtig sind oder nicht, hängt davon ab, wie lange sich die Goldbarren in Ihrem Besitz befanden und ob die Summe Ihrer privaten Veräußerungsgeschäfte (andere Wertgegenstände neben Gold eingeschlossen) die vorgeschriebene Freigrenze überschreitet. Für genauere Informationen zu den Bestimmungen wenden Sie sich am besten an eine professionelle Steuerberatung.