Goldstandard

Der Begriff Goldstandard beschreibt nicht nur einen spezifischen Zustand – der jeweilige Goldstandard in seiner Art und Ausgestaltung wird von gesetzlichen Festlegungen definiert.

Die Bezeichnung Goldstandard wird genutzt, wenn eine Währung selbst aus Gold besteht, wie beispielweise Goldmünzen aus dem deutschen Kaiserreich, oder wenn Geld einen Anspruch auf Gold repräsentiert, beziehungsweise das Geld jederzeit zu festen Umtauschkursen in Gold eingetauscht werden kann.

Ein reiner Goldstandard besteht, wenn die Geldmenge eines Landes dem Wert des wirtschaftlich genutzten Goldbestandes dieses Landes entspricht. Der Goldstandard ist jedoch nicht mit einer vollständigen Golddeckung der Geldmenge zu verwechseln. Wenn nur für einen Teil der gesamten Geldmenge ein Goldbestand gehalten wird spricht man unter anderem von einem Proportionalsystem.

Der Begriff Goldstandard benennt ein internationales Währungssystem, innerhalb dessen die nationalen Währungen auf der Basis von Gold reguliert sind. Die Art und Ausgestaltung der angewendeten Deckungsvorschriften kann aber unterschiedlich sein. Möglich ist ein reiner Goldstandard, aber auch ein Teildeckungssysteme oder Devisendeckungen bis hin zu keinerlei gesetzlichen Deckungsvorschriften.